Welche Untersuchung soll erfolgen?
Anhand der Schilderungen der Beschwerden des Patienten und des Untersuchungs-Befundes durch den Arzt lassen sich die möglichen Diagnosen schon gut eingrenzen. Zur Ergänzung und Sicherung der klinischen Diagnose erfolgen Zusatzuntersuchungen wie Röntgenuntersuchungen (Computertomographie [CT], Kernspintomographie [MRT] und Funktionsaufnahmen) oder elektrophysiologische Untersuchungen (z.B. Elektromyografie [EMG]), d.h. elektrische Messungen, mit denen Störungen der Nervenfunktion sichtbar gemacht werden können. Vor allem zur Sicherung der Diagnose bei Karpaltunnelsyndrom und Sulcus-ulnaris-Syndrom ist die Messung der Nervenleitgeschwindikeit erforderlich. Es wird die Überleitungszeit (distale motorische Latenz) des Nervus medianus zwischen Handgelenk und Daumenballenmuskulatur bestimmt. Als normal gelten Werte < 4,2 ms. Die Normwerte hängen dabei aber von der gewählten Technik ab und sind nicht unbedingt von Untersucher zu Untersucher gleich. Daher sollten beide Hände immer im Seitenvergleich gemessen werden und mit den entsprechenden Werten des N. ulnaris an der Hand verglichen werden.

Wann soll operiert werden?
In unserer Praxis stellen wir nur dann eine Operationsindikation bei Bandscheibenvorfällen bzw. Wirbelkanaleinengungen, wenn alle anderen nicht operativen Maßnahmen, u. a. die minimal invasive Schmerztherapie, keinen bleibenden Effekt hatten oder wenn durch den Vorfall bzw. die Einengung bereits neurologische Ausfallerscheinungen aufgetreten sind. Das gilt nicht nur im Bereich der Lendenwirbelsäule, sondern auch an der Halswirbelsäule. Nach körperlicher Untersuchung, Beurteilung der Röntgenbilder und Berücksichtigung bisher durchgeführter Therapien werden die Patienten ausführlich über ihre individuellen Therapiemöglichkeiten informiert. Danach entscheidet der Patient für sich über das von uns vorgeschlagene Therapiekonzept. Laut unserer aktuellen Statistik werden nur ca. 10% der von uns in der Praxis untersuchten Patienten operativ behandelt (20-25% gilt als Durchschnittswert).
Grundsätzlich gilt als Richtlinie für Operationsindikationen die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie: Ein Bandscheibenvorfall muss notfallmäßig operiert werden, wenn durch ihn neben Schmerzen und ausgeprägten Lähmungserscheinungen in den Beinen auch eine Blasenstörung (Harnverhaltung/Inkontinenz) verursacht wird. Ein Bandscheibenvorfall soll dringlich operiert werden, wenn deutliche neurologische Ausfälle wie Fußheber-, Fußsenker- oder Kniestreckerschwäche vorliegen und diese keine Rückbildungstendenz zeigen. Ein Bandscheibenvorfall soll auch operiert werden, wenn eine konservative Therapie über 6-8 Wochen keinen Effekt gezeigt bzw. zu keiner bleibenden Besserung geführt hat.

Allgemeine Information über Mikrochirurgische Operationen an der Wirbelsäule:

Die von uns durchgeführten Operationen an der Hals- und Brust- sowie Lendenwirbelsäule werden mikrochirurgisch d.h. unter Einsatz von speziellen Mikroskopen und Mikroinstrumenten durchgeführt. Die Verwendung eines Operationsmikroskops hat sich bei Bandscheibenoperationen weitgehend durchgesetzt und gilt als der sog. „goldene Standard“ bei Bandscheibenvorfällen und Verengungen im Bereich des Wirbelsäulenkanals. Dabei wird nach schonendem Ablösen der Weichteile und Muskeln von den Wirbeln mit Mikroinstrumenten in den Wirbelkanal eingegangen. Das minimal invasive Vorgehen schont die Nerven und die im Wirbelkanal verlaufenden Blutgefäße. Mit speziellen Instrumenten werden die den Nerven einklemmenden Bandscheibenanteile unter mikroskopischer Sicht entfernt.
Im Bereich der Brust- und Lendenwirbelsäule besteht eine noch feinere Möglichkeit, direkt an den Wirbelkanal oder die Bandscheiben zu gelangen, ohne die Rückenmuskulatur zu verletzen: die Operation über einen sog. Trokar. Ein Trokar ist ein Röhrchen von 2 cm Durchmesser, mit dem man vorsichtig die Muskelfasern auseinanderdrängen kann, ohne sie zu beschädigen. Das Röhrchen bildet einen wesentlich kürzeren Kanal ins Körperinnere als z.B. ein Endoskop. Über diesen kurzen und schmalen Kanal kann man mit feinen Instrumenten noch gewebeschonender operieren. Auch hier wird das Operationsfeld unter Verwendung des speziellen Operationsmikroskops vielfach vergrößert.
Für die modernen mikrotherapeutischen Eingriffe unter Vollnarkose ist daher lediglich ein kurzer
Klinikaufenthalt (in der Regel drei bis vier Tage) erforderlich.

Nach der OP: Nur wenige Stunden nach der Operation kann der Patient bereits wieder aufstehen und umhergehen. Nach 3 bis 4 Tagen können die Patienten das Krankenhaus in aller Regel wieder verlassen. Zwei Wochen nach der Operation in mikrochirurgischer Technik kann mit krankengymnastischen und isometrischen Übungen angefangen werden. Die physiotherapeutischen Maßnahmen können sowohl ambulant als auch stationär in einer Reha-Klinik erfolgen.